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NEWS
Bundesgerichtsentscheid vom 2. Dezember 2011 betreffend
Besteuerung von Baulandverkäufen:
Der Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 hat beim Verkauf von Bauland, bei der Überführung von Baulandparzellen und nicht mehr betrieblich genutzten Wohn- und Ökonomiegebäuden in der Kernzone ins Privatvermögen, massive Auswirkungen. Die Gewinne aus Verkäufen und der Überführung ins Privatvermögen von Parzellen, welche nicht dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterstehen, werden demnach als Einkommen besteuert. Bisher wurde auf den Baulandverkäufen lediglich die viel günstigere Grundstückgewinnsteuer erhoben. Der Entscheid betrifft wohl den Kanton Aargau, aber auch die direkte Bundessteuer, welche als Basis für die Direktzahlungen und die Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV/EO) dient. Der Entscheid kann daher in allen Kantonen früher oder später Auswirkungen haben, wenigstens im Bezug auf die Veranlagung der direkten Bundessteuer.

Noch sind verschiedene Fragen offen. Wir empfehlen aber, momentan keine Baulandverkäufe zu tätigen, wenn dafür keine Ersatzbeschaffung in Aussicht steht.



Solarstrom, unerschöpfliche Energie:
Die Sonne liefert täglich rund 10'000-mal mehr Energie, als in der gleichen Zeit weltweit verbraucht wird
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Zertifikat:
Die SWISS TS erteilt unseren Firmen das Zertifikat nach ISO 9001
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Sozialversicherungskennzahlen 2012 - Das wichtigste in Kürze zusammengefasst
Wir haben für Sie die wichtigsten Kennzahlen zu den Sozialversicherungen 2012 zusammengetragen. Detaillierte Zahlen und Angaben zu allen relevanten Sozialversicherungen finden Sie im PDF-Dokument.
PDF lesen (113 kb)



Erhöhung der Mehrwertsteuer per 01.01.2011
Mit dem Volksentscheid für die IV-Zusatzfinanzierung wird die Mehrwertsteuer von 2011 bis und mit 2017 angehoben. Der Normalsatz steigt demnach von 7.6% auf 8%, der reduzierte Datz von 2.4% auf 2.5%. Gleichzeitig führt dies auch zu einer Anpassung der Saldosteuersätze.
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Krankenkassenprämien 2011
Ein Wechsel zur Agrisano lohnt sich!
Nachzulesen Prämienübersicht gemäss PDF (142 kb)



Opting Out:

Das neue Revisionsaufsichtsgesetz, RAG das ab 01.01.08 in Kraft tritt, kann für Ihre GmBH wichtige Folgen haben:
- Sie haben bisher keine Revisionsstelle?
- Sie möchten auch ab 01.01.08 keine Revisionsstelle?
- Sie beschäftigen in Ihrer GmbH nicht mehr als 10 Vollzeitstellen?

wenn alle Fragen mit einem Ja beantwortet werden können, sollten Sie sich mit Ihrem Treuhänder über das Opting-out (weiterhin Verzicht auf eine Revisionsstelle) unterhalten. Denn ab dem Geschäftsjahr 2008 müssen alle GmbHs eine Revisionsstelle wählen oder wie erwähnt ein Opting-Out beschliessen.

Möchten Sie ein Opting Out durchführen, bedarf es hierzu eine notarielle Anpassung in Ihren Statuten.

folgender Link des Handelsregisteramt verweist Sie auf weitere gesetzliche Grundlage: http://www.hrabe.ch

Bitte schenken Sie diesem Punkt die nötige Aufmerksamkeit. Wir sind gerne bereits Sie dabei zu unterstützen.
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