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Bundesgerichtsentscheid vom 2. Dezember 2011 betreffend
Besteuerung von Baulandverkäufen:
Der Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 hat beim Verkauf von Bauland, bei der Überführung von Baulandparzellen und nicht mehr betrieblich genutzten Wohn- und Ökonomiegebäuden in der Kernzone ins Privatvermögen, massive Auswirkungen. Die Gewinne aus Verkäufen und der Überführung ins Privatvermögen von Parzellen, welche nicht dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterstehen, werden demnach als Einkommen besteuert. Bisher wurde auf den Baulandverkäufen lediglich die viel günstigere Grundstückgewinnsteuer erhoben. Der Entscheid betrifft wohl den Kanton Aargau, aber auch die direkte Bundessteuer, welche als Basis für die Direktzahlungen und die Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV/EO) dient. Der Entscheid kann daher in allen Kantonen früher oder später Auswirkungen haben, wenigstens im Bezug auf die Veranlagung der direkten Bundessteuer.
Noch sind verschiedene Fragen offen. Wir empfehlen aber, momentan keine Baulandverkäufe zu tätigen, wenn dafür keine Ersatzbeschaffung in Aussicht steht.
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November 2011, Kundeninformation der AGRO TREUHAND Schwand.
Durch die Aufarbeitung aktueller Themenbereiche, versuchen wir Sie auf das ändernde Umfeld aus Betriebswirschaft, Steuerpraxis und Landwirtschaftspolitik aufmerksam zu machen.
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> Liegenschaftsvermittlung
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